WSB Leipzig - Wachen Sichern Bauen

Baustellensicherung

im Gleisbereich

Grundlage jeder Baustellensicherung im Gleisbereich ist eine rechtzeitige, sorgfältige und umfassende Planung. Diese muss sowohl die bautechnischen als auch die bahnbetrieblichen Vorgaben berücksichtigen. Daher müssen Bauunternehmer, Bahnbetreiber und Sicherungsunternehmer die Planung gemeinsam durchführen. Die Sicherungsmaßnahmen werden bei der DB AG in einem Sicherungsplan und im Allgemeinen in einer Betriebs- und Bauanweisung (Betra) festgelegt.
Die Arbeitsaufsicht des Bauunternehmens muss der Sicherungsaufsicht und gegebenenfalls dem Vertreter der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle die für die Sicherungsplanung notwendigen Angaben machen, z.B.

  • wann und wo der Gleisbereich betreten werden soll,
  • welche Arbeitsschritte notwendig sind,
  • wie weit sich Maschinen an Gleise oder Fahrleitungen annähern müssen,
  • welche Räumzeiten erforderlich sind,
  • welche Zugänge zu den Arbeitsplätzen vorgesehen sind,
  • wer vor Ort als Ansprechpartner ständig erreichbar ist.

Die Räumzeit wird vom Bauleiter in Abhängigkeit von den eingesetzten Maschinen ermittelt und ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherungsplanung bei der Arbeit im nicht gesperrten Gleis. Von der Räumzeit hängen die Größen der Annäherungsstrecken ab und damit auch die Standorte von Sicherungsposten oder bei Warnanlagen die Montagestellen von Schienenkontakten.

Vorrang organisatorischer und technischer Sicherungsmaßnahmen

Bei der Auswahl der Sicherungsmaßnahmen hat die Vermeidung von Gefährdungen durch den Bahnbetrieb höchste Priorität.

Zu möglichen Sicherungsmaßnahmen gehören folgende Maßnahmen:
Arbeiten im Gleis sind so weit wie möglich bei Gleissperrung bzw. beim Einsatz von Hebezeugen unter freigeschalteter Fahrleitung durchzuführen. Diese Maßnahmen sind von der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle festzulegen. Beim Einsatz großer Maschinen ist das gesperrte Gleis der Regelfall. Wenn organisatorische oder technische Maßnahmen wie Gleissperrung oder Feste Absperrung möglich sind, sollten sie immer Vorrang vor Maßnahmen haben, die nur auf das richtige Verhalten bei Warnung setzen.

Bei Arbeitsstellen neben befahrenen Gleisen verhindern Feste Absperrungen das unbeabsichtigte Betreten des Gleisbereichs. Sie können auch zwischen dem Arbeitsgleis und anderen befahrenen Gleisen eingesetzt werden.
Wenn das Arbeitsgleis nicht gesperrt werden kann oder vor Fahrten im Nachbargleis gewarnt werden muss, kommen Automatische Rottenwarnanlagen zum Einsatz.

Die ausschließliche Sicherung mit Sicherungsposten ist nur dann vorzusehen, wenn Gleissperrung, Feste Absperrung oder andere technische Mittel wie Automatische Warnsysteme nicht möglich oder dadurch nicht gerechtfertigt sind, dass sie zur Montage und Demontage einen umfangreichen zusätzlichen Aufenthalt im Gleisbereich erfordern.

Auch eine Kombination der genannten Sicherungsverfahren mit weiteren organisatorischen Maßnahmen, wie z. B. signalabhängige Arbeitsstellensicherung, Langsamfahrstellen oder Einbindung in das Zugmeldeverfahren, sind in der Planung zu prüfen. Der Grundsatz jeder Sicherungsplanung muss sein, mögliche Fehlhandlungen des Menschen, wie z.B. unbeabsichtigtes Betreten des Gleisbereichs, so weit wie möglich auszuschließen.